Neuer Juleica-Runderlass veröffentlicht!

Nach gründlicher Überarbeitung und Prüfung wurde der neue Juleica-Runderlass nun vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung veröffentlicht. Der neue Runderlass tritt zum 01.01.2026 in Kraft und wird dann den bislang gültigen Erlass ablösen. Bis zum Jahresende gelten also weiterhin die bisher bekannten Regelungen.

Bitte beachtet, dass es in Niedersachsen zu einigen Änderungen kommen wird. Insbesondere seien die Folgenden zu nennen:

Für die Juleica-Ausbildung wird die Mindest-Stundenanzahl auf 40 Zeitstunden gesenkt (Pausen nicht inbegriffen).
Es wird jedoch empfohlen, bewährte Konzepte mit einem höheren Zeitumfang beizubehalten.
Die Ausbildungen dürfen zu max. einem Drittel digital stattfinden, jedoch ausschließlich in begleitetem Gruppensetting.

Juleica-Fortbildungen dürfen vollständig digital stattfinden, jedoch ausschließlich in begleitetem Gruppensetting.
Erste-Hilfe-Kurse gelten nicht als Juleica-Fortbildung, werden aber zusätzlich empfohlen.

Der Folgeantrag zur Verlängerung der Juleica muss mit dem Nachweis einer passenden Fortbildung spätestens 18 Monate nach Ablauf der Karte im Antragssystem gestellt werden. Wenn dies nicht erfolgt, ist eine erneute Juleica-Ausbildung nötig.

Der neue als auch den neuen Runderlass steht über https://www.ljr.de/recht/juleica-runderlass/ zur Verfügung.

JULEICA Inhaber*innen einer gültigen Juleica finden alle landesweiten Vergünstigungen und Angebote auf https://www.ljr.de/juleica-verguenstigungen/.

 

Juleica Erlass Ab 2026 Mbl 2025 76 Pdf
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